Warum dauert meine Behandlung manchmal kürzer?
Diese Frage wird uns häufig gestellt. Manche Patientinnen und Patienten haben zudem das Gefühl, zu kurz behandelt zu werden. Deshalb möchten wir hier transparent erklären, wie Behandlungszeiten gesetzlich geregelt sind und was alles dazugehört.
Gesetzliche Vorgaben zur Behandlungszeit
Die Behandlungszeiten sind im sogenannten Rahmenvertrag festgelegt, der zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den physiotherapeutischen Berufsverbänden vereinbart wurde.
Dabei gelten folgende Mindestbehandlungszeiten:
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15 Minuten für
– Krankengymnastik
– Manuelle Therapie -
25 Minuten für
– Krankengymnastik bei zentralen Bewegungsstörungen (KG-ZNS)
Was zählt zur Behandlungszeit?
Zur Behandlungszeit gehört alles, was im Zusammenhang mit Ihrer Therapie steht, unter anderem:
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aktive und passive therapeutische Maßnahmen
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Zeit zum An- und Ausziehen
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organisatorische Tätigkeiten (z. B. Terminabsprachen)
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Kassieren der Zuzahlung
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Ihre Unterschrift zur Behandlungsbestätigung
All diese Punkte sind gesetzlich Teil der Behandlungszeit.
Warum Dokumentation so wichtig ist
Ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit ist die therapeutische Dokumentation. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihren Befund, den Therapieverlauf sowie den Behandlungserfolg genau festzuhalten und bei Bedarf Therapieberichte für Ihre Ärztin oder Ihren Arzt zu erstellen.
Durch neue fachliche Erkenntnisse, Fortbildungen und die zunehmende Zusammenarbeit mehrerer Therapeutinnen und Therapeuten legen wir heute noch mehr Wert auf eine ausführliche und hochwertige Dokumentation – zu Ihrem Vorteil und für eine bestmögliche Behandlung.
Warum sich Behandlungszeiten manchmal verändert anfühlen
Wenn Sie schon länger bei uns in Behandlung sind und den Eindruck haben, die Therapie sei früher „länger“ gewesen, liegt das nicht an weniger Engagement.
Vielmehr investieren wir heute mehr Zeit in eine präzise Dokumentation, die ebenfalls Teil Ihrer Behandlungszeit ist und Ihre Therapie langfristig verbessert.
Vergütung durch die Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen uns einen festgelegten Betrag pro Behandlung – unabhängig davon, ob wir länger als die Mindestbehandlungszeit arbeiten.
Eine separate Vergütung für Dokumentation oder Berichte an den verordnenden Arzt ist nicht vorgesehen.
Jede Minute, die wir über die vorgeschriebene Zeit hinaus für Sie da sind, erfolgt auf freiwilliger Basis – und fehlt uns an anderer Stelle im Praxisalltag.
Unser Anliegen
Wir möchten, dass Sie sich gut informiert und fair behandelt fühlen.
Bitte wundern oder ärgern Sie sich daher nicht, wenn eine Behandlung einmal kürzer ausfällt – diese Zeit kommt Ihrer Therapie an anderer Stelle zugute.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen.
